Verordnung für die Gäste des Resorts

An die Gäste der La Francesca ein anderer. Ort, für den, der die Natur, die Weite und die Stille, liebt.

  • Reservierungen: es werden nur Bestätigungen angenommen, die durch eine Einzahlung von 30% des Gesamtpeisespreises angezahlt sind: die Gäste müssen bei der Ankunft, nach dem Check-in direkt den Unterschied des Gesamtpreises für den Aufenthalt begleichen. Eine Kreditkarte ist  als Garantie benötigt: wer keine Kreditkarte besitzt, muß den Gesamtbetrag eine Woche vor der Ankunft begleichen. Der Mietvertrag beinhaltet auch eine Verpflichtung einer Ausgabe in unseren Restaurant Rosadimare mit konventionellen Preisen. Spätere Anreise oder vorzeitige Abreise gibt kein Recht auf Erstattung oder Nachlass des vereinbarten Preises.
  • Erstattung der Anzahlung bei Rücktritt 30 Tagen vor Ankunftsdatum abzüglich 60,00 Eur. Keine Rückerstattung der Anzahlung wird stattdessen im Falle einer Stornierung nach Ablauf der Frist (weniger als 30 Tage ab dem Datum der Ankunft).
  • Häuser: es werden keine Reservierungen für bestimmte Appartements, Häuser akzeptiert, außer bei einem Zuschlag von Eur 50,00. Die Wohnungen können nur mit der vorgegebenen Anzahl der Personen belegt werden. Hausrat und andere Ausstattung, wie Stühle, Decken und Handtücher dürfen im Freien nicht benutzt und nicht von einem Haus in das andere umgestellt werden.
  • Innerer Parkplatz: 1 Fahrzeug gratis(ausgenommen kleine LKW’s und SUV) für jede bewohnte Einheit; das Fahrzeug muss in der Umgebung der Wohnung geparkt werden
  • Schäden: Jeder Gast schaut bei der Ankunft nach, ob irgendwelche Schäden in der Wohnung vorhanden sind, die direkt der Direktion mitgeteilt werden müssen, die dann entsprechend dem Material und Personal, behoben werden. Bei verlangen der Reparation außerhalb der folgenden Uhrzeit (vor 8:00 oder nach 19:00 Uhr), wird ein Zuschlag von Eur10,00 berechnet.
  • Reklamation: Sie werden nur bei direkter Meldung in der Direktion in Erwägung gezogen.
  • Diebstähle: Jeder Gast muss für sein Eigentum selber verantwortlich sein, keine Haftung für Diebstähle und Beschädigungen der Fahrzeuge.
  • Umwelt: limitieren Sie die störenden Geräusche und es ist verboten Blumen zu pflücken, Pflanzen zu beschädigen, ein Grill oder ein Feuer anzuzünden.
  • Kinder: Beim La Francesca man kann die Natur intensiv entdecken. In den Gemeinplaetzen (vor allem im Restaurant) muessen die Kinder - ihre Eltern sind dafuer verantwortlich - die Ruhe unserer Gaesten respektieren.
  • Am Ende des Aufenthaltes, bitten wir die Moebel-Einrichtungsgegenstaende Anordnung  wieder zu herstellen den Kühlschrank reinigen, den Abfall leeren und die Heizung und den Generalschalter ausschalten. Bei Nichteinhaltung wird ein Betrag von Eur 50,00 berechnet.
  • Besuche: gegen Bezahlungund sie müssen bei der Direktion für die Registrierungangemeldet werden. Alle nicht angemeldeten und erlaubten Personenwerden zum Ausgang begleitet (gemäß nach Art 614 C.P.).
  • Sporteinrichtungen und Schwimmbecken: Erlaubter Zugang bei Einhaltung der vorhergesehenen Normen.
  • Tiere müssen bezahlen und bei der Ankunft eine Fotokopie der Impfungen und einer Geburtsurkunde hinterlegen. Außerdem müssen sie auf dem Gelände am Halsband geführt werden. Der Zugang zum Spielplatz, Bar, Schwimmbecken, Strand und Restaurant sind verboten. Die Besitzer sind dazu verpflichtet die Exkremente ihrer Tiere zu beseitigen.

Die Gäste werden gebeten sich ausnahmslos unsere Regeln zu halten, wie auf unserer Buchungsbestätigung und Webseite ausgeschrieben.